Steuerberatung
Steuererklärung
Ob Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer oder Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Ich erledige alle notwendigen Erklärungen für natürliche und juristische Personen fach- und termingerecht. Auch in Sachen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind Sie bei mir richtig.
Buchhaltung
Die Buchführung bzw. das Rechnungswesen ist wesentlicher Bestandteil eines Unternehmens. Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) werden von Ihrem Steuerberater/Ihrer Steuerberaterin immer berücksichtigt.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung erledige ich gern für Sie. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht zur Bilanzierung verpflichtet. Für Sie erstelle ich gern Ihre Einnahmen- Überschussrechnung.
Prüfung
Die Steuerbehörde, also das Finanzamt hat Ihnen, dem Steuerpflichtigen gegenüber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Ob die Veranlagung, die Festsetzung und der Erlass Ihres Steuerbescheides in Ihrem Sinne erfolgt prüfe ich gewissenhaft. Sofern erforderlich kommuniziere ich mit der Steuerbehörde und lege ggf. Widerspruch in Ihrem Sinne ein.